Häufige Fragen

Rrund um die Kirche

Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen rund um das Thema Kirche beantwortet. Sollten Sie also Fragen zum Thema Tauf, Beerdigung, Hochzeit etc. haben, sind Sie hier genau richtig!
Für den Fall, dass doch eine Frage für Sie unbeantwortet bleibt, schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Sonstige Fragen

  • Woher weiß ich, welche Pastorin oder welcher Pastor für mich zuständig ist?

    Die Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aufgrund Ihres Wohnortes. Wenn Sie im Stadtteil Fruerlund leben, ist Pastor Schulz für Sie zuständig – so Sie auch Mitglied der evangelischen Kirche sind. Bestand der Gemeindebezirk seit 2014 noch aus zwei Pfarrbezirken, besteht er nunmehr seit April 2022 aus einem Pfarrbezirk. Im Rahmen der Regionsbildung mit den Gemeinden St. Johannis und St. Jürgen werden jeweils einmal im Monat ein Gottesdienst entweder von Pastorin Tibbe oder Pastor Henrich aus St. Jürgen durchgeführt. Die Andachten in den Heimen Elsa-Brändström, AWO-Service-Haus und Fördeblick werden ebenfalls von St. Jürgen aus gestaltet.

Austritt

  • Ich überlege, aus der Kirche auszutreten

    Wir würden es als Kirchengemeinde sehr bedauern, wenn Sie diesen Schritt tun, ohne vorher mit Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) Kontakt aufgenommen haben. Denn oft sind es kleine Anlässe, das das “Fass zum Überlaufen bringen”, Konflikte mit den Pastor/inn/en, eine weitgehende Entfremdung oder Ablehnung christlicher Glaubensinhalte oder schwerwiegende persönliche Gründe, die eigentlich seelsorgerliche Begleitung erfordert hätten und die Enttäuschung darüber, falls diese Begleitung ausgeblieben ist. Wer aus der Kirche austritt, scheidet damit aus unserer christlichen Gemeinschaft aus; und ein solcher Schritt sollte nicht unpersönlich und ohne Aufklärung über die Folgen auf einem Amt geschehen. Manchmal gibt es auch Punkte, die geklärt werden können; Missverständnisse, z. B. über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuern, können beigelegt haben. Und gerade, wenn Sie sich kritisch mit den Pastorn und der christlichen Gemeinschaft auseinandersetzen, wäre es gut, diese Kritik auch den entsprechenden Stellen mitzuteilen. Denn es kann sich in der Gemeinde nichts zum Bessern ändern, wenn Sie stillschweigend austreten. Vielleicht suchen Sie vor dem Vollzug des Austritts doch noch einmal das Gespräch mit einem Pastor / einer Pastorin, denn Ihr Austritt hat für Sie – und unter Umständen auch für Ihre Angehörigen – Konsequenzen.

  • Warum kommt der Pastor nicht, wenn ihm mein Austritt bekannt ist?

    Da unsere bundesrepublikanische Verfassung jedem Menschen uneingeschränkte Religionsfreiheit zusichert, respektieren wir als Gemeinde Ihre Entscheidung – auch Ihre Entscheidung gegen uns. Der Pastor / die Pastorin wird Sie also auch nicht unangefragt aufzusuchen und Ihre Entscheidungen mit Ihnen diskutieren. Ihre Entscheidung wird von uns respektiert – aber mit allen Konsequenzen. Darüber informieren wir Sie in einem Brief, den wir an alle Ausgetretenen nach dem Austritt versenden. Sollten Sie das Bedürfnis nach einem Gespräch mit uns haben, rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Gespräch mit Pastorin oder Pastor. Sollten Sie wieder in die Kirche eintreten wollen, ist ein Gespräch mit einer Pastorin / einem Pastor unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich dann direkt an Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) . Falls Sie schwer erkrankt sind und Ihre Krankheit lebensbedrohlich wird – und Sie möchten unbedingt wieder in die Kirche eintreten -, zögern Sie nicht, bei der Pastorin / dem Pastor anzurufen oder Ihre Angehörigen zu bitten, diesen Anruf in Ihrem Namen zu tun. Die Pastorin / der Pastor sollte von Ihrer Willensänderung möglichst durch Sie erfahren und wird dann auch umgehend zu Ihnen ans Kranken- und auch ans Sterbebett kommen.

  • Welche Folgen hat mein Kirchenaustritt?

    Folgende Konsequenzen hat Ihr Kirchenaustritt: Sie verlieren mit Ihrem Austritt das Recht zur Übernahme und Ausübung des Patenamtes, können nicht mehr am Abendmahl teilnehmen, nicht kirchlich getraut und auch nicht kirchlich beerdigt werden. Außerdem sind Sie nicht mehr in der Lage, innerhalb der Kirche und in den von der Kirche getragenen Einrichtungen (kirchliche Krankenhäuser, kirchliche Kindertagesstätten, kirchliche Jugendeinrichtungen, diakonische Einrichtungen) beruflich tätig zu sein und können auch in kein kirchliches Ehrenamt berufen oder gewählt werden z. B. in den Kirchenvorstand oder die Synode. Außerdem dürfen Sie auch den Kirchenvorstand nicht mehr mitwählen. Dafür zahlen Sie jedoch auch keinen Mitgliedsbeitrag (Kirchensteuer) mehr.

  • Wer erfährt von meinem Austritt?

    Das Standesamt schickt die Bescheinigungen über die erfolgten Kirchenaustritte an die Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand erfährt auf seiner nächsten Sitzung dann, wer aus der Kirchengemeinde Fruerlund ausgetreten ist. Denn der Austritt ist ein Abschied von der christlichen Gemeinschaft – und diese wird durch den Kirchenvorstand repräsentiert.

  • Wie trete ich aus?

    Der Austritt muss formal auf dem Standesamt erklärt werden und kostet eine Gebühr.

Spenden

  • Welches Spendenkonto hat die Kirchengemeinde Fruerlund?

    Wir sind von Herzen dankbar für jede Spende, mit der Sie und ihr die Arbeit in unserer Kirchengemeinde Fruerlund unterstützen möchtet.

    Unser Spendenkonto ist:

    Kirchenkreis Schleswig-Flensburg

    DE 38 2175 0000 0165 8143 44

    NOLADE21NOS

    Als Verwendungszweck bitte unbedingt angeben: 1700 + den jeweiligen Verwendungszweck für Ihre und Eure Spende (z. B. Erhalt der Arbeit / Gemeinde /Kinder und Jugend / Konfirmandenarbeit / Senioren).

    Zur Erklärung: Die 1700 steht für die Kirchengemeinde Fruerlund – so kann die Kirchenkreisverwaltung jede Zahlung leicht zuordnen und uns umgehend über den Zahlungseingang informieren. Sie können sicher sein, dass uns alle Zahlungen erreichen, die Sie für unsere Kirchengemeinde auf dieses Konto überweisen oder einzahlen. Bei Spenden ab 50 Euro erstellen wir immer von selbst eine Spendenbescheinigung, die wir Ihnen zusenden. Falls Sie diese nach der Überweisung einer Spende nicht erhalten sollten, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro: Tel.: 3 20 11. Unsere Gemeindesekretärin wird Ihnen dann gern weiterhelfen.

Beerdigung

  • Finden im Gemeindezentrum Fruerlund auch Trauerfeiern statt?

    Ja, auch im Gemeindezentrum Fruerlund besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier eines Kirchenmitgliedes aus unserer Gemeinde – mit Sarg oder auch mit Urne – stattfinden zu lassen.

  • Gibt es eine ökumenische Bestattung?

    Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

  • Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

    In der Regel finden die Bestattungen der Kirchengemeinde Fruerlund auf dem Adelbyer Friedhof, dem Friedenshügel oder dem Mühlenfriedhof statt. Die Friedhofswahl richtet sich oft nach dem Wunsch des / der Verstorbenen, dem Standort bereits vorhandener Gräber, oder es wird der Friedhof gewählt, zu dem die nächsten Angehörigen den kürzesten Anfahrtsweg haben. Falls Sie eine Bestattung auf einem Friedhof außerhalb Flensburgs wünschen, liegt es an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob dies möglich ist.

  • Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

    Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diese Entscheidung trifft jeder für sich und sollte von den Angehörigen auch respektiert werden. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner muss die Familie des Verstorbenen selbst zahlen – und diese Bestattung gilt dann auch nicht als kirchliche Bestattung. Suchen Sie als Angehörige des Ausgetretenen Trost, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Ihre Pastorin wenden.

  • Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?

    Ja, sofern jemand zum Zeitpunkt seines Todes Kirchenmitglied war. Ein Suizid ist heutzutage kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

  • Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

    Natürlich könnte man auf Lieder während eines Trauergottesdienstes verzichten. Aber bedenken Sie, dass der Gesang durchaus hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz vielleicht Trost spenden kann. Der Gesang bietet Ihnen auch die Möglichkeit, aktiver an diesem für Sie so schweren Gottesdienst teilzunehmen. Selbst wenn Sie nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen in der Trauergemeinde, die mitsingen – und Sie können den Text der Strophen im Gesangbuch verfolgen und vielleicht auch mitsummen, so Ihnen die Stimme versagt. Sprechen Sie im Beerdigungsgespräch mit Ihrer Pastorin / Ihrem Pastor darüber – und suchen Sie gemeinsam Lieder aus. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke – mit der Orgel oder auch von der CD – spielen zu lassen. Besprechen Sie bitte auch die Auswahl der Instrumentalstücke mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.

  • Muss ich mich um das Grab meines Angehörigen kümmern?

    Die Ordnung eines Friedhofs legt auch fest, wer sich um die Gräber kümmern soll. Besprechen Sie bitte mit der örtlichen Friedhofsverwaltung, welche Möglichkeiten es für Sie im Hinblick auf die Grabpflege gibt.

  • Was bedeutet es, wenn jemand abgekündigt wird?

    In der Regel am Sonntag nach der Beerdigung bzw. nach der erfolgten Urnenbeisetzung findet im normalen Gemeindegottesdienst im Gemeindezentrum Fruerlund oder der Gemeinde, zu der der / die Verstorbene gehörte, eine Fürbitte für den / die Verstorbene/n statt. Dazu sind alle Angehörigen herzlich eingeladen.

  • Was geschieht am Ewigkeitssonntag?

    Am Ewigkeitssonntag, der allgemein besser als Totensonntag bekannt ist, werden die Namen aller Gemeindeglieder verlesen, die im zurückliegenden Kirchenjahr – die also nach dem 1. Advent im Vorjahr bis zum Ewigkeitssonntag in diesem Jahr – gestorben und beerdigt worden sind. Hauptkonfirmanden entzünden für jede/n Verstorbene/n eine Kerze und stecken diese in ein Holzkreuz. Das Gedenken an die Toten sowie die Fürbitte für die Gestorbenen wie auch für die Trauernden stehen im Mittelpunkt dieses Gottesdienstes. In der Kirchengemeinde Fruerlund erhalten die Angehörigen eine persönliche Einladung zum Gottesdienst am Ewigkeitssonntag.

  • Was ist eine Aussegnung?

    Traditionell wurde früher zu Hause gestorben und deshalb auch im Haus oder in der Wohnung des Verstorbenen von ihm im Kreis seiner Familie und engsten Angehörigen Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Aber auch in Fruerlund ist dies möglich: Wenn ein Angehöriger im Sterben liegt oder bereits gestorben ist, ist es möglich, Ihren Pastor / Ihre Pastorin anzurufen. Die Pastorin / der Pastor wird dann so schnell wie möglich zu Ihnen ins Haus kommen und Sie beim Abschied begleiten. Bei der Aussegnung im Haus hören wir auf ein tröstendes Bibelwort, sprechen (gemeinsam) einen Psalm und befehlen im Gebet den / die Verstorbene/n der Liebe und Ewigkeit Gottes an. Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus oder Hospiz stirbt, ist auch dort eine Aussegnung möglich. Diese wird in der Regel von Krankenhauspastoren oder den Pastoren / Pastorinnen im Hospiz durchgeführt. Möchten Sie, dass Ihre Gemeindepastorin / Ihr Gemeindepastor diese Aussegnung durchführt, teilen Sie Ihren Wunsch bitte den Mitarbeitenden im Krankenhaus bzw. im Hospiz mit und bitten Sie diese, telefonisch bei Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin nachzufragen, ob er / sie zur Aussegnung ins Krankenhaus bzw. Hospiz kommen kann. Nach der Aussegnung ist es dann sinnvoll, ein Beerdigungsinstitut zu benachrichtigen. Wenn Sie es wünschen, wird der Bestatter / die Bestatterin Ihren verstorbenen Angehörigen noch einige Stunden bei Ihnen im Haus lassen, damit Ihre Familie in Ruhe Abschied nehmen kann. Dies sollten Sie mit Ihrem Bestatter / Ihrer Bestatterin besprechen.

  • Was kostet eine Beerdigung?

    Bei einer Bestattung entstehen dem Bestatter Kosten für Sarg, Blumenschmuck, Anzeigen und Trauerkarten, die Dekoration für den Raum, in dem die Trauerfeier stattfindet, sowie für weitere Dienstleistungen, die der Bestatter / die Bestatterin für Sie übernimmt. Bitte erkundigen Sie sich in dieser Hinsicht bei einem Beerdigungsinstitut. Hinzukommen dann auch noch die Kosten für das Grab und den Grabstein – bitte fragen Sie den Bestatter / die Bestatterin auch danach. Eventuell können – bei der Nutzung einer Friedhofskapelle – auch Gebühren für diese Nutzung sowie für den Organisten / die Organistin hinzukommen. Auch darüber kann ein Bestatter Sie informieren. Der Dienst der Pastorin / des Pastors für das Beerdigungsgespräch, die Durchführung des Trauergottesdienstes, gegebenenfalls die Urnenbeisetzung und eventuelle seelsorgerliche Nachbesuche ist bereits durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder gedeckt und wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Wenn eine Trauerfeier eines Kirchenmitgliedes im Gemeindezentrum Fruerlund gewünscht wird, sind auch die Kosten für die Nutzung dieses Raumes sowie der Dienst des Organisten / der Organistin bereits durch die Kirchensteuern bezahlt.

  • Was tue ich, wenn ich eine Trauerfeier nicht bezahlen kann?

    Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, eine Trauerfeier bzw. eine Beerdigung zu bezahlen, teilen Sie bitte dem Bestatter Ihre Situation mit. Er wird dann wissen, welche Anträge wo zu stellen sind, und kann Ihnen auch in dieser Situation hilfreich zur Seite stehen.

  • Was tut ein Pastor, wenn ein Sterbefall eingetreten ist?

    Der Pastor / die Pastorin wird sich umgehend, nachdem er / sie von einem Sterbefall erfahren hat, bei den nächsten Angehörigen melden, um einen Termin für ein Beerdigungsgespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch ist Zeit, um über den / die Verstorbene/n und das Leben von und mit ihm zu sprechen, und die Erinnerungen, die Trauer, die Dankbarkeit für die gemeinsame Zeit, gegebenenfalls auch Fragen, warum dies so geschehen musste, und Klagen anzusprechen. Außerdem wird die Pastorin / der Pastor Ihnen auch genau mitteilen, wie die Trauerfeier ablaufen wird.

  • Was versteht man unter einer kirchlichen Beerdigung?

    Eine kirchliche Beerdigung oder Trauerfeier ist ein Gottesdienst anlässlich des Todes eines Kirchenmitgliedes. Dieser Gottesdienst wird von einem Pastor / einer Pastorin vorbereitet und durchgeführt und findet in der Regel in kirchlichen Räumen (Kapelle; Gemeindezentrum; Kirche) statt. Die Trauerfeier will eine Würdigung des verstorbenen Menschen und seines Lebensweges sein und zugleich eine Hilfe für die Angehörigen. Die Verkündigung der christlichen Auferstehungsbotschaft und Auferstehungshoffnung und damit die Ausrichtung auf Gott sind zentral, da wir daran glauben, dass die Verstorbenen nach dem Ende ihres Lebens in Gottes Liebe für immer geborgen und aufgehoben sind. Der Tag der Trauerfeier ist meistens ein Tag, der für die Angehörigen nur schwer zu ertragen ist. Sobald jedoch das Orgelspiel einsetzt und die ersten Worte gesprochen sind, lässt die innere Anspannung häufig nach. Die geäußerten Gedanken, Lesungen, Lieder und Gebete können aufgenommen werden – und werden oft als tröstlich empfunden. Alles, was während der Trauerfeier geschieht, ist im Beerdigungsgespräch rechtzeitig und ausführlich besprochen worden, so dass für die Angehörigen eigentlich keine Unsicherheiten während des Trauergottesdienstes entstehen sollten. Falls Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie Ihre Pastorin / Ihren Pastor im Beerdigungsgespräch – er / sie wird Ihre Fragen gern beantworten.

  • Welche Aufgaben hat ein Bestatter, wenn ein Trauerfall eingetreten ist?

    Ein Beerdigungsinstitut und ein Bestatter / eine Bestatterin regeln zahlreiche formale Angelegenheiten, die nach dem Eintritt eines Sterbefalls entstehen: Abmeldung bei Ämtern und Versicherungen, Anfordern von Sterbeurkunden, Gestaltung der Traueranzeige und Trauerbriefe, Bestellen der Kränze, Blumen und Sarggestecke u.v.m. Genaueres kann Ihnen ein Bestatter / eine Bestatterin auf Anfrage sagen. Außerdem bespricht der Bestatter mit Ihnen die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) und erteilt Auskünfte zu besonderen Arten der Beisetzung (z. B. Baum- oder Friedwaldbestattungen o.ä.). Gemeinsam werden Sie mit dem Bestatter einen Termin für die Trauerfeier festlegen. Der Bestatter stellt dann den Kontakt zum zuständigen Gemeindepfarramt her, teilt dem zuständigen Pastor / der zuständigen Pastorin den Eintritt des Sterbefalls mit, spricht den beabsichtigten Termin für den Trauergottesdienst ebenfalls mit dem Pastor / der Pastorin ab und gibt dann die Telefonnummer der nächsten Angehörigen weiter, so dass der Pastor / die Pastorin sich umgehend bei diesen melden kann.

  • Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

    Oft äußern die Menschen selbst Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch von der Familie respektiert werden. Wenn die Bestattungsform vom Verstorbenen schriftlich festgehalten worden ist, sollten und – wenn diese sogar in einem Testament aufgeschrieben wurde: – müssen Sie sich als Angehöriger daran halten. Wenn keine Wünsche vor dem Eintritt des Todes geäußert wurden, entscheiden die nächsten Angehörigen. Das sind in der Regel die Ehepartner oder- so diese nicht mehr vorhanden sein sollten – die Kinder oder andere Verwandte bzw. Angehörige. Falls Sie mehr wissen möchten, lassen Sie sich von einem Bestatter / einer Bestatterin über die Möglichkeiten der klassischen oder besonderen Bestattungsformen beraten.

Hochzeit

  • Dürfen wir selbst den Zweck für die Kollekte bei unserer Trauung bestimmen?

    Ja, selbstverständlich dürfen Sie dies. Besprechen Sie Ihre Ideen einfach beim Traugespräch mit Pastor Schulz .

  • Dürfen wir während des Traugottesdienstes fotografieren oder filmen?

    Das kann sehr unterschiedlich sein: Es gibt Kirchen, in denen es grundsätzlich untersagt ist, während der Gottesdienste zu fotografieren und zu filmen. Erkundigen Sie sich bitte in dem Büro der Kirche, in der Ihre Trauung stattfinden soll. Zum anderen ist es Ihre Entscheidung als Paar, ob Sie möchten, dass in diesem für Sie so besonderen und wichtigen Gottesdienst gefilmt und / oder fotografiert wird – und von wo aus dies geschehen soll. In der Regel empfiehlt es sich, eine Person mit dem Filmen oder Fotografieren zu beauftragen, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollte die gottesdienstliche Feier und Ihr Eheversprechen, Ihr Ja zueinander, stehen – und nicht der Fotograf mit seiner Kamera. Im Anschluss an den Gottesdienst haben Sie in der Regel Zeit, um in aller Ruhe Fotos in oder vor der Kirche zu machen, mit oder ohne Pastorin oder Pastor – es empfiehlt sich, dies in die Zeitplanung Ihres Hochzeitstages mit einzubeziehen.

  • Gibt es eine ökumenische Trauung?

    Eigentlich nicht. Wenn jedoch ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung einer evangelischen Pastorin oder eines evangelischen Pastors gefeiert werden. Bevor Sie dies entscheiden, sprechen Sie bitte mit den Geistlichen beider Konfessionen über die Bedeutung der einen oder anderen gottesdienstlichen Form. Umgangssprachlich wird jedoch ein Traugottesdienst, den die Geistlichen beider Konfessionen mit Ihnen feiern, ökumenische Trauung genannt.

  • Ist es möglich, die Kirche für unsere Trauung besonders zu schmücken, und was kostet das?

    Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Aller Blumenschmuck, der jedoch über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie in der Regel selbst bezahlen und Sie müssen das Schmücken der Kirche auch organisieren. Nehmen Sie deshalb bitte rechtzeitig Kontakt zum Büro der Kirche auf, wo Ihre Trauung stattfinden soll und besprechen dort alle für Sie notwendigen Einzelheiten.

  • Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung frei wählen?

    In der Regel schon. Allerdings gibt es in manchen Kirchengemeinden unterschiedliche Regelungen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Trautermin frühzeitig mit Pastor Schulz absprechen. Bedenken Sie bitte, dass in der Karwoche oder in der stillen Woche zwischen dem Volkstrauertag und dem Ewigkeitssonntag und an einigen kirchlichen Festtagen keine Trauungen möglich sind.

  • Muss ich zur kirchlichen Hochzeit eigentlich standesamtlich geheiratet haben?

    Da in Deutschland nur die standesamtliche Trauung rechtsverbindlich ist, sollte diese vor der kirchlichen Hochzeit stattgefunden haben. Deshalb ist eine kirchliche Trauung auch ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung. Falls Sie aus bestimmten Gründen jedoch nicht standesamtlich heiraten wollen, besteht durchaus die Möglichkeit, einen Segnungsgottesdienst für Sie als Paar zu feiern und zu gestalten. Allerdings können Sie aus diesem keine ehelichen Rechte (z. B. Namensänderung oder Versorgungsansprüche) ableiten.

  • Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

    In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher der anderen Konfession beteiligt werden – so diese damit einverstanden sind. Ist einer der beiden Ehepartner kein Kirchenmitglied, der andere aber Mitglied der evangelischen Kirche besteht die Möglichkeit eines “Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung”. Sprechen Sie am besten direkt mit Pastor Schulz , um eine konkrete Vorstellung davon zu bekommen, wie Ihre Trauung aussehen könnte.

  • Wann sollten wir unsere kirchliche Trauung anmelden?

    Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig – in der Regel ein 3/4 Jahr vor Ihrer Trauung – mit dem für Sie zuständigen Pastor oder der zuständigen Pastorin den Trautermin abzusprechen und einen Termin für ein Traugespräch zu vereinbaren. Grundsätzlich kann eine kirchliche Trauung an jedem Wochentag stattfinden. In der Regel finden Trauungen jedoch am Freitag oder Sonnabend statt.

  • Was geschieht im Traugespräch?

    Im Traugespräch haben Sie Gelegenheit, die Pastorin oder den Pastor kennenzulernen – und sie oder er lernt Sie als Paar kennen. Außerdem wird über die inhaltliche Bedeutung der kirchlichen Trauung und das christliche Eheverständnis gesprochen – und der Ablauf Ihrer Trauung wird gemeinsam erörtert. Planen Sie für Ihr Traugespräch etwas Zeit ein.

  • Was ist eigentlich eine kirchliche Trauung?

    Der Traugottesdienst ist eigentlich ein Lob-, Dank- und Bittgottesdienst anlässlich der Eheschließung zweier Menschen.

  • Was kostet die kirchliche Trauung?

    Dies ist in den einzelnen Gemeinden tatsächlich unterschiedlich geregelt. In der Kirchengemeinde Fruerlund ist der Traugottesdienst mit keinen weiteren Kosten verbunden. Möchten Sie jedoch in einer anderen Kirche heiraten, könnte dies tatsächlich in Einzelfällen mit Gebühren (z. B. für den Küster, die Reinigungskraft oder für den Organisten) verbunden sein. Besprechen Sie dies bitte mit der Kirchengemeinde, wo Sie heiraten wollen.

  • Welche Bedeutung haben unsere Trauzeugen im Traugottesdienst?

    In der evangelischen Trauung gibt es keine Trauzeugen. Da es sich bei den Trauzeugen jedoch in der Regel um Freundinnen und Freunde oder Angehörige handelt, die sich dem Paar eng verbunden fühlen, können diese gern aktiv an der gottesdienstlichen Feier mitwirken, indem sie z. B. Lesungen übernehmen oder Fürbitten gestalten und vortragen. Bitte besprechen Sie dies mit Ihren Trauzeugen und sagen Sie Ihrer Pastorin oder Ihrem Pastor bitte, ob die Trauzeugen den Gottesdienst mitgestalten wollen.

  • Welche Pastorin oder welcher Pastor ist für mich zuständig, wenn ich heiraten möchte?

    Die Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aufgrund Ihres Wohnortes. Wenn Sie im Stadtteil Fruerlund leben, ist Pastor Schulz für Sie zuständig – so Sie auch Mitglied der evangelischen Kirche sind. Bestand der Gemeindebezirk seit 2014 noch aus zwei Pfarrbezirken, besteht er nunmehr seit April 2022 aus einem Pfarrbezirk. Im Rahmen der Regionsbildung mit den Gemeinden St. Johannis und St. Jürgen werden jeweils einmal im Monat ein Gottesdienst entweder von Pastorin Tibbe oder Pastor Henrich aus St. Jürgen durchgeführt. Die Andachten in den Heimen Elsa-Brändström, AWO-Service-Haus und Fördeblick werden ebenfalls von St. Jürgen aus gestaltet.

  • Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung unserer kirchlichen Hochzeit?

    Für die Trauanmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen: 1. Ihre üblichen Lebensdaten (Geburtstag, Name, Geburtsname, Name nach der Eheschließung, Adresse) 2. Ihre Tauf- und Konfirmationsdaten, d.h. Ihre Stammbucheinträge oder Ihre Tauf- bzw. Konfirmationsurkunden 3. Die standesamtliche Bescheinigung über Ihre Eheschließung. Da in der Regel standesamtliche und kirchliche Trauung in kurzen Abständen aufeinander folgen, bringen Sie bitte zur kirchlichen Trauung alle Unterlagen mit, die Ihnen der Standesbeamte aushändigt.

  • Wir sind beide keine Kirchenmitglieder. Können wir uns trotzdem kirchlich trauen lassen?

    Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn Ihr Wunsch nach einer kirchlichen Trauung für Sie Grund ist, den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche zu vollziehen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unseren Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44).

  • Wir wissen ganz genau, wann wir heiraten wollen. Wer traut uns nun?

    Es empfiehlt sich grundsätzlich, sobald Sie sich auf einen Trautermin geeinigt haben, ein Gespräch mit dem für Sie zuständigen Pastor oder der zuständigen Pastorin zu führen und zu vereinbaren, wer mit dem Büro der Kirche Kontakt aufnimmt, wo Sie beide gern heiraten wollen. Bitte bedenken Sie, dass an Ihrem Hochzeitstag gebenenfalls auch andere Paare kirchlich heiraten möchten, so dass es in der Kirche oder bei den Pastoren andere bereits ihren Hochzeitstermin angemeldet haben. Deshalb sprechen Sie bitte ganz rechtzeitig mit den Pastoren und gegebenenfalls mit dem Kirchenbüro. Es empfiehlt sich auch – falls tatsächlich zu dem von Ihnen favorisierten Zeitpunkt bereits eine andere Trauung durchgeführt wird – einen möglichen Ersatztermin bzw. eine andere Uhrzeit bereits im Blick zu haben.

  • Wir wollen kirchlich heiraten. Wir sind als Kinder getauft worden, aber nicht konfirmiert. Müssen wir die Konfirmation nachholen?

    Da Sie als Kinder getauft worden sind, haben Ihre Eltern und Paten das Taufbekenntnis stellvertretend für Sie abgelegt. In der Konfirmation sagen Sie selbst als mündige/r Christ/in Ja zu Ihrem Glauben – und erhalten mit der Konfirmation u. a. das Recht zugesprochen, kirchlich zu heiraten. Wenn keiner der beiden Ehepartner konfirmiert ist, ist die Konfirmation wenigstens eines Ehepartners vor der kirchlichen Hochzeit ratsam. Sprechen Sie in diesem Fall bitte ganz besonders rechtzeitig mit Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) , damit noch genug Zeit bleibt, Ihre Konfirmation vorzubereiten.

  • Wir wollen uns von unserer Pastorin oder unserem Pastor trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Kirchengemeinde arbeiten, wo unsere Trauung stattfinden soll. Ist das trotzdem möglich?

    In der Regel ist das möglich. Wenn Sie innerhalb Flensburgs und Umgebung heiraten möchten, ist es grundsätzlich kein Problem, Sie in der Kirche Ihrer Wahl zu trauen. Wenn Sie in einer anderen Stadt heiraten wollen, könnte das eventuell schwieriger sein. Fragen Sie in jedem Fall jedoch rechtzeitig bei Pastor Schulz nach.

  • Wo finden wir denn einen möglichen Trauspruch?

    Unter der Rubrik “Wir für Sie” haben wir bei den “Downloads” eine Liste mit möglichen Trausprüchen als pdf-Datei für Sie eingestellt. Dabei stammen die Sprüche in der Regel aus der Luther-Bibel. Sie können aber auch jeden anderen biblischen Spruch nehmen – oder einen Spruch in einer anderen Übersetzung (z. B. Gute Nachricht; Hoffnung für alle o. a.) Besprechen Sie dies am besten beim Taufgespräch mit Pastor Schulz .

Konfirmation

  • Dürfen wir während der Konfirmation filmen und fotografieren?

    Nein. Da in der Vergangenheit Film- und Fotoaufnahmen für Unruhe und großen Unmut bei den Konfirmationsfamilien gesorgt haben, hat der Kirchenvorstand Film- und Fotoaufnahmen während des Gottesdienstes untersagt. Dabei haben wir vor allem auch an die zu konfirmierenden Jugendlichen gedacht: Denn nicht jede/r möchte während der Konfirmationshandlung fotografiert oder gefilmt werden. Und diese Haltung unterstützen wir. Sie haben aber die Möglichkeit, vor Beginn des Konfirmationsgottesdienstes und im Anschluss daran alle Foto- und Filmaufnahmen zu machen, die Sie gerne hätten – Gruppen- oder Einzelfotos, vor der Kirche oder im Gottesdienstraum, mit oder ohne Pastorin u.v.m. Lediglich die Segenshandlung kann nicht nachgestellt werden – doch der Segen und das Segensgeschehen lässt sich durch kein Foto abbilden. Sondern Segen wird mit dem Herzen empfangen und aufgenommen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Konfirmation unserer Jugendlichen zu feiern – mit gemeinsamen Liedern, Gebeten und dem Berührtwerden durch Gottes reichen Segen.

  • Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

    Die Aufgaben der Patinnen und Paten enden tatsächlich mit der Konfirmation, weil die oder der Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist selbstverständlich schön, wenn die guten und hoffentlich gewachsenen Kontakte und das Vertrauensverhältnis zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

  • Kann ich auch als Erwachsener konfirmiert werden?

    Wie auch für die Taufe gibt es auch für die Konfirmation keine Altersbegrenzung. Voraussetzung für Ihre Konfirmation ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf Ihre Konfirmtion ist eine kirchliche Unterweisung notwendig. Diese kann unterschiedliche Formen haben – z. B. Einzelstunden, Tauf- oder Glaubenskurs, Tauf- und Konfirmationsunterricht für Erwachsene. Häufig entsteht der Wunsch, konfirmiert zu werden, im Zusammenhang mit einer anderen Amtshandlung z. B. der eigenen kirchlichen Hochzeit. Bitte sprechen Sie Pastor Schulz rechtzeitig – schön wäre wenigstens ein 3/4 Jahr vor der Amtshandlung, für die Sie konfirmiert sein wollen – an (Tel.: 31 18 44), damit wir die Unterweisung mit Zeit planen können. Die Konfirmation findet dann im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes statt, in dem Sie gemeinsam mit der versammelten Gemeinde den christlichen Glauben öffentlich bekennen und Segen zugesprochen bekommen.

  • Mein Kind ist nicht getauft. Kann es trotzdem konfirmiert werden?

    Ist Ihr Kind noch nicht getauft worden, so ist der Konfirmandenunterricht gleichzeitig Taufunterricht und im Verlauf seiner Konfirmandenzeit oder auch im Rahmen seiner Konfirmation wird Ihr Kind dann getauft. Eigentlich wäre eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, dann nicht mehr notwendig, wenn Ihr Kind bei seiner Taufe 14 Jahre alt war. Dann nämlich hat es als Religionsmündiger schon selbst Ja zur Taufe gesagt. In unserer Gemeinde wird Ihr Kind dennoch mit seinen Mitkonfirmanden zusammen eingesegnet, also konfirmiert, und erhält selbstverständlich auch eine eigene Konfirmationsurkunde.

  • Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

    Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit anderen Jugendlichen und Freundinnen und Freunden in der Konfirmandengruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist eine bereichernde und schöne Erfahrung. Wer jedoch z. B. kirchlich heiraten oder das Patenamt übernehmen möchte, muss aber in der Regel konfirmiert sein.

  • Wann beginnt der Konfirmandenunterricht und wann endet er?

    In der Kirchengemeinde Fruerlund haben wir das Modell des sogenannten zweijährigen Unterrichts. Das heißt die Jugendlichen beginnen z. B. nach den Sommerferien 2011 und werden im April / Mai 2013 konfirmiert.

  • Wann findet der Konfirmandenunterricht statt?

    Der Konfirmandenunterricht findet entweder für einen Jahrgang dienstags oder donnerstags statt. Es gibt jeweils 2 Gruppen – eine um 15.30 Uhr, die andere um 16.30 Uhr. Der Unterricht dauert jeweils eine Stunde (60 min.) und findet im Gemeindezentrum Fruerlund statt.

  • Wann melde ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht an?

    Der Anmeldetermin für den neuen Konfirmandenjahrgang findet in der Regel zwischen Himmelfahrt und Pfingsten statt. Bitte achten Sie auf die Veröffentlichungen in unserem Gemeindebrief und auf die Aushänge in unseren Schaukästen, da wir die Jugendlichen nicht persönlich anschreiben. Sie können aber auch gern auf unsere Homepage gehen und dort nachsehen – wir werden den Anmeldetermin rechtzeitig dort bekanntgeben.

  • Was ist die Konfirmation?

    Wurde Ihr Kind im Säulings- oder Kinderalter getauft, haben Sie und die Patinnen und Paten stellvertretend für Ihr Kind die Taufentscheidung getroffen. Als Jugendlicher sollte Ihr Kind selbst Ja zu seiner Taufe sagen, es soll also Ihre damalige Taufentscheidung bestätigen. Confirmare heißt nichts anderes als bestätigen oder bekräftigen. Diese Bekräftigung des Taufbekenntnisses erfolgt bei uns, wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, weil es damit religionsmündig ist. Damit Ihr Kind weiß, zu was es Ja sagt, geht der Konfirmation auch der Konfirmandenunterricht voran, der ein nachgeholter Taufunterricht ist.

  • Was ist eine Konfirmandenfreizeit?

    Konfirmandenfreizeit ist der kirchliche Ausdruck dafür, dass wir gemeinsam mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden am späten Freitagnachmittag in ein kirchliches Freizeitheim fahren, das Wochenende verbringen und am Sonntagmittag zurückkehren. Auf der Freizeit suchen die Konfirmandinnen und Konfirmanden ihre Konfirmationssprüche aus und bereiten ihre Konfirmation vor.

  • Was muss ich zur Anmeldung alles mitbringen?

    Zur Anmeldung Ihres Kindes zum Konfirmandenunterricht ist es nötig, dass wenigstens ein Elternteil die Jugendliche bzw. den Jugendlichen zum Anmeldetermin begleitet. Da dieser Termin in der Regel in den Nachmittags- und früheren Abendstunden liegt, ist dies meistens unproblematisch. Sollten Sie dennoch an diesem Termin verhindert sein, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zu Pastor Schulz auf (Tel.: 31 18 44). Dann vereinbaren wir einen anderen Termin zur Anmeldung Ihres Kindes. Bringen Sie bitte auch ein wenig Zeit beim Anmeldetermin mit, dasich immer schwer einschätzen lässte, wieviele Personen wann kommen. Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung Ihres Kindes benötigt: Entweder Ihr Stammbuch mit dem Taufeintrag Ihres Kindes oder die Taufurkunde Ihres Kindes. Wurde Ihr Kind noch nicht getauft, kann es selbstverständlich ebenfalls am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Dann sind erst einmal keine Unterlagen notwendig.

  • Was schenkt man zur Konfirmation?

    Es ist inzwischen weit verbreitet, den Konfirmierten Geld zu schenken. Dann können die Jugendlichen dieses verwenden, um sich einen größeren Wunsch zu erfüllen oder es für ihren Autoführerschein, ihre Ausbildung oder ihr Studium zurücklegen und sparen. Aber auch ein schönes Buch, ein persönliches Schmuckstück oder eine CD sind natürlich möglich. Achten Sie auf die Geschenktipps zur Konfirmation, die mitunter auch von kirchlichen Stellen ausgegeben werden. Am schönsten ist natürlich: Sie lassen sich etwas ganz Persönliches und Einmaliges für Ihr Kind / Ihren Konfirmanden / Ihre Konfirmandin / Ihr Patenkind einfallen.

  • Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?

    In diesem Punkt gehen in der Regel die Vorstellungen der Jugendlichen und die der Eltern etwas auseinander. Die Konfirmationskleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen – und sie sollte auch für einen Gottesdienst geeignet sein. Daneben ist es auch noch wichtig, dass der / die Jugendliche sich in der Kleidung bewegen kann und wohlfühlt. Besprechen Sie diese Frage am besten mit Ihrem Kind. Bei einem Elternabend vor der Konfirmation haben Sie auch die Gelegenheit, diese Frage mit Pastor Schulz und / oder den Eltern der anderen Konfirmanden zu besprechen.

  • Was sollte ich bei der Anmeldung meines Kindes zum Konfirmandenunterricht bedenken?

    Vor seiner Anmeldung sollte die Teilnahme am Konfirmandenunterricht in der Familie mit Ihrem Kind eingehend besprochen werden. Denn kein Kind sollte ohne oder gar gegen seinen Willen zum Unterricht angemeldet werden. Mitunter kann es auch hilfreich sein, gemeinsam mit Pastor Schulz dieses Gespräch zu führen. Rufen Sie dann gerne an unter Tel.: 31 18 44. Auch wenn Ihr Kind sich gegen den Besuch des Konfirmandenunterrichts entscheidet, ist und bleibt es aufgrund seiner Taufe weiterhin Kirchenmitglied.

  • Welche Kosten entstehen durch den Konfirmandenunterricht?

    Es entstehen Kosten für das Material (Mappe, Bibel) und für die Konfirmandenfreizeit. Genauere Auskünfte gibt Ihnen gern Pastor Schulz unter Tel.: 31 18 44.

  • Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

    Mit der Konfirmation werden den Konfirmierten folgende Rechte zugesprochen: 1. Teilnahme am Abendmahl (in allen evangelischen Gemeinden) 2. Übernahme des Patenamtes 3. Recht auf kirchliche Trauung (=kirchliche Hochzeit) 4. Teilnahme an den Kirchnvorstandswahlen: 4.1 (ab 16 Jahren): Recht, alle 6 Jahre die Mitglieder des Kirchenvorstandes zu wählen 4.2 (ab 18 Jahren): Recht, selbst für den Kirchenvorstand als Mitglied zu kandidieren und gewählt zu werden 5. Recht auf ein christliches Begräbnis, d.h. der Trauergottesdienst wird von einer Pastorin / einem Pastor für die Angehörigen gestaltet und findet in einer Kirche statt. Daneben gibt es natürlich auch das Recht, sich ehrenamtlich in der Kirchengemeinde zu engagieren und in die Kirchengemeinde einzubringen. Die genannten Rechte verliert man ohne Ausnahme, wenn man aus der Kirche austritt.

  • Wie alt muss mein Kind bei der Konfirmation sein?

    Der Kirchenvorstand Fruerlund hat beschlossen, dass Ihr Kind bis zum 31. Mai des Jahres, in dem es konfirmiert werden soll, das 14. Lebensjahr vollendet haben muss.

  • Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind dennoch konfirmiert werden?

    Ja, die Konfirmation Ihres Kindes ist möglich. Denn Ihr Kind entscheidet mit der Vollendung des 14. Lebensjahres selbst über seine Zugehörigkeit zur Kirche und gegebenenfalls auch über seine Taufe.

Wiedereintritt

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich in Fruerlund wieder in die Kirche eintreten will?

    In unserer Kirchengemeinde Fruerlund liegt dem Kirchenvorstand sowie den Pastoren sehr daran, dass Ihr Wiedereintritt nicht anonym geschehen sollte. Denn es geht ja um Ihre bewusste und gewollte Zugehörigkeit zu unserer christlichen Gemeinschaft. Wenden Sie sich deshalb bitte an das Gemeindebüro oder eine/n Pastor/in Ihrer Wahl, um ersten Kontakt aufzunehmen und um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Denn wir möchten, dass Ihr Schritt nicht nur verwaltungsmäßig und formal durch das Ausfüllen und Unterschreiben unseres Wiedereintrittformulars erfolgt, sondern auch mit einer vielleicht neuen Erfahrung verbunden ist. Deshalb gehört bei uns ein persönliches Gespräch zu Ihrem Wiedereintritt, in dem es um gegenseitiges Kennenlernen geht und meistens auch um die Motive Ihres Austritts und erneuten Eintritts, um Fragen und Informationen zu Glauben und Kirche. Für dieses Gespräch gilt selbstverständlich – wie für alle seelsorgerlichen Gespräche – die Schweigepflicht.

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich in Fruerlund wieder in die Kirche eintreten will?

    In unserer Kirchengemeinde Fruerlund liegt dem Kirchenvorstand sowie den Pastoren sehr daran, dass Ihr Wiedereintritt nicht anonym geschehen sollte. Denn es geht ja um Ihre bewusste und gewollte Zugehörigkeit zu unserer christlichen Gemeinschaft. Wenden Sie sich deshalb bitte an Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) oder eine/n Pastor/in Ihrer Wahl, um ersten Kontakt aufzunehmen und um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Denn wir möchten, dass Ihr Schritt nicht nur verwaltungsmäßig und formal durch das Ausfüllen und Unterschreiben unseres Wiedereintrittformulars erfolgt, sondern auch mit einer vielleicht neuen Erfahrung verbunden ist. Deshalb gehört bei uns ein persönliches Gespräch zu Ihrem Wiedereintritt, in dem es um gegenseitiges Kennenlernen geht und meistens auch um die Motive Ihres Austritts und erneuten Eintritts, um Fragen und Informationen zu Glauben und Kirche. Für dieses Gespräch gilt selbstverständlich – wie für alle seelsorgerlichen Gespräche – die Schweigepflicht.

  • Muss ich dann noch einmal getauft werden?

    Sie werden nicht noch einmal getauft. Denn die Taufe ist einmalig und wird grundsätzlich als Sakrament der Einheit der Christenheit von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Sie werden auch dann nicht getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

  • Muss ich dann noch einmal getauft werden?

    Sie werden nicht noch einmal getauft. Denn die Taufe ist einmalig und wird grundsätzlich als Sakrament der Einheit der Christenheit von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Sie werden auch dann nicht getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

  • Muss ich getauft werden, wenn ich vor meinem Wiedereintritt gar keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

    Ja. Denn dann handelt es sich nicht um einen Wiedereintritt, sondern um einen Eintritt in die christliche Kirche. Und dann werden Sie durch Ihre Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen.

    Dem Gottesdienst geht dann in der Regel ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus, damit Sie den christlichen Glauben näher kennen lernen können.

    Näheres können Sie bei den Fragen zur Taufe Erwachsener auf unserer Homepage erfahren oder durch ein Gespräch mit Pastor Schulz .

  • Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

    Nein, es findet keine Glaubens- oder Katechismusprüfung statt. Vorgesehen ist in der Regel ein persönliches Gespräch mit Pastor Schulz oder einem Pastor / einer Pastorin Ihrer Wahl sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl.

    Wenn es Ihr Wunsch ist, kann Ihr Wiedereintritt auch in einem Gottesdienst erfolgen – und Sie können durch Zusage eines biblischen Wortes, das Sie sich aussuchen, und durch Segenszuspruch wieder in die christliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Vor einem Wiedereintritt sollten Sie jedoch prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche und Ihrem Glauben wirklich ist. Dies können nur Sie selbst entscheiden – denn ein Wiedereintritt ist eine wichtige Entscheidung.

  • Was habe ich von der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

    Die Kirche ist eine große vielfältige Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die verschiedensten Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für Ihr Leben und Ihre Lebensgestaltung, aber auch hinsichtlich der großen Fragen nach dem Ursprung, Sinn und Ziel ihres Lebens.

    Darüber hinaus haben Sie – wenn Sie vor Ihrem Wiedereintritt getauft und konfirmiert wurden – folgende Rechte:

    1. Recht auf kirchliche Trauung, d.h. das Recht auf einen Hochzeitsgottesdienst anlässlich Ihrer Eheschließung, den ein Pastor / eine Pastorin in einer Kirche oder Kapelle Ihrer Wahl gestaltet (bzw. das Recht auf die kirchliche und gottesdienstliche Feier eines Hochzeitsjubiläums wie z. B. anlässlich einer Goldenen oder Diamantenen Hochzeit)
    2. das Recht, das Patenamt zu übernehmen und auszuüben
    3. das Recht, an den alle 6 Jahre stattfinden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen (ab 16 Jahren)
    4. das Recht, für den Kirchenvorstand zu kandidieren und dort mitzuarbeiten (ab 18 Jahren)
    5. das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und 6. das Recht auf ein kirchliches Begräbnis, d.h. mit einem Trauergottesdienst, den ein Pastor / eine Pastorin in einer Kirche oder Kapelle gestaltet, bestattet zu werden. Außerdem können Sie selbstverständlich an vielen Angeboten unserer Kirchengemeinde oder anderer Kirchengemeinden teilnehmen.
  • Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

    Der Staat zieht die Kirchensteuer gemeinsam mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches Betragseinzugsverfahren wäre erheblich teurer.

  • Was kostet mich der Wiedereintritt?

    Im Unterschied zu Ihrem Austritt bei den staatlichen Stellen, ist der Eintritt in die evangelische Kirche nicht mit einer Gebühr verbunden.

    Befinden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Wiedereintritts jedoch in einem lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis, so wird – rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem Ihr Wiedereintritt stattfand – wieder Kirchensteuer fällig.

  • Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

    Es gibt viele Mitglieder, die gar keine Kirchensteuer bezahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer – nicht des Einkommens! – gezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Singles, 1703,99 € für Verheiratete und 2258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2500 € brutto monatlich verdient und verheiratet ist, zahlt 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden – und so verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar dafür, dass Ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

    Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Lassen Sie bitte Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

  • Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

    Wer als getaufte Christin / als getaufter Christ aus welchen Gründen auch immer einmal aus der Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit den Wiedereintritt vollziehen. Ihr Wiedereintritt ist grundsätzlich jederzeit bei einem Pastor / einer Pastorin möglich – es muss nicht der für Sie zuständige Gemeindepastor oder die zuständige Gemeindepastorin sein.

  • Welche Unterlagen benötige ich für meinen Wiedereintritt?

    Sofern Sie Pastor Schulz oder dem Pastor / der Pastorin Ihrer Wahl nicht persönlich bekannt sind, empfiehlt es sich, Ihren Personalausweis dabei zu haben. Außerdem werden bei Ihrem Wiedereintritt die Daten Ihres Austritts (von Ihrer Austrittsbescheinigung) sowie Ihre Tauf- und Konfirmationsurkunde bzw. Ihre Tauf- und Konfirmationsdaten benötigt.

  • Wer entscheidet über meinen Wiedereintritt?

    Der Pastor / die Pastorin Ihrer Wahl nimmt Ihre Daten auf – und gibt Ihren Wiedereintritt dem Kirchenvorstand auf der nächsten Sitzung bekannt. In der Regel beschließt der Kirchenvorstand dann auch Ihren Wiedereintritt.

  • Werde ich nach meinem Wiedereintritt der Gemeinde vorgestellt?

    Nicht gegen Ihren Willen. Wenn es auch Ihr Wunsch ist, kann in einem Gottesdienst Ihr Wiedereintritt bekannt gegeben werden. Sie können sich sogar einen biblischen Spruch aussuchen – der Ihnen gemeinsam mit einem Segenszuspruch zugesagt wird.

Taufe

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich in Fruerlund wieder in die Kirche eintreten will?

    In unserer Kirchengemeinde Fruerlund liegt dem Kirchenvorstand sowie den Pastoren sehr daran, dass Ihr Wiedereintritt nicht anonym geschehen sollte. Denn es geht ja um Ihre bewusste und gewollte Zugehörigkeit zu unserer christlichen Gemeinschaft. Wenden Sie sich deshalb bitte an das Gemeindebüro oder eine/n Pastor/in Ihrer Wahl, um ersten Kontakt aufzunehmen und um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Denn wir möchten, dass Ihr Schritt nicht nur verwaltungsmäßig und formal durch das Ausfüllen und Unterschreiben unseres Wiedereintrittformulars erfolgt, sondern auch mit einer vielleicht neuen Erfahrung verbunden ist. Deshalb gehört bei uns ein persönliches Gespräch zu Ihrem Wiedereintritt, in dem es um gegenseitiges Kennenlernen geht und meistens auch um die Motive Ihres Austritts und erneuten Eintritts, um Fragen und Informationen zu Glauben und Kirche. Für dieses Gespräch gilt selbstverständlich – wie für alle seelsorgerlichen Gespräche – die Schweigepflicht.

  • Bedarf es einer besonderen Vorbereitung, wenn Jugendliche oder Erwachsene sich taufen lassen möchten?

    Ja. Dabei kann der Taufunterricht ganz unterschiedliche Formen haben. In unserer Kirchengemeinde Fruerlund findet z. Zt. der erste Tauf- und Konfirmationskurs für Erwachsene statt. Die Teilnehmenden kommen gern zusammen und genießen die besondere Gemeinschaft, die in dieser Gruppe entstanden ist. Wenn sich genug Taufbewerber finden, wird es auch im nächsten Jahr einen solchen Kurs geben. Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich bitte bereits jetzt bei Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44). Neben einem solchen Kurs kann die Taufunterweisung aber auch in Einzelgesprächen mit dem Pastor/ der Pastorin stattfinden. Im Taufunterricht für Erwachsene geht es zum einen um die persönliche Auseinandersetzung mit dem Glauben und die Kernstücke unserer christlichen Glaubenstradition: Das Vaterunser als Grundgebet aller Christinnen und Christen, das Glaubensbekenntnis und die 10 Gebote, Einblick in die Bibel und das evangelische Gesangbuch. Zum anderen wird selbstverständlich auch dei Gestaltung des Taufgottesdienstes und dessen Ablauf besprochen. Für ungetaufte Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht oder gerade vollendet haben, führt in der Regel der Konfirmandenunterricht zur Taufe

  • Bedarf es einer besonderen Vorbereitung, wenn Jugendliche oder Erwachsene sich taufen lassen möchten?

    Ja. Dabei kann der Taufunterricht ganz unterschiedliche Formen haben. In unserer Kirchengemeinde Fruerlund findet z. Zt. der erste Tauf- und Konfirmationskurs für Erwachsene statt. Die Teilnehmenden kommen gern zusammen und genießen die besondere Gemeinschaft, die in dieser Gruppe entstanden ist. Wenn sich genug Taufbewerber finden, wird es auch im nächsten Jahr einen solchen Kurs geben. Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich bitte bereits jetzt bei Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44).

    Neben einem solchen Kurs kann die Taufunterweisung aber auch in Einzelgesprächen mit Pastor Schulz stattfinden. Im Taufunterricht für Erwachsene geht es zum einen um die persönliche Auseinandersetzung mit dem Glauben und die Kernstücke unserer christlichen Glaubenstradition: Das Vaterunser als Grundgebet aller Christinnen und Christen, das Glaubensbekenntnis und die 10 Gebote, Einblick in die Bibel und das evangelische Gesangbuch. Zum anderen wird selbstverständlich auch die Gestaltung des Taufgottesdienstes und dessen Ablauf besprochen.

    Für ungetaufte Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht oder gerade vollendet haben, führt in der Regel der Konfirmandenunterricht zur Taufe.

  • Brauchen Erwachsene und Jugendliche eigentlich auch Taufpaten?

    Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, und Erwachsene müssen aufgrund ihrer gegebenen Religionsmündigkeit bei ihrer Taufe keine Patinnen und Paten mehr haben. Trotzdem ist es selbstverständlich hilfreich, Beistand und Unterstützung durch gleichgesinnte Freundinnen und Freunde und zuverlässige Begleiter in die noch neue Welt des Glaubens zu haben.

  • Dürfen wir während des Taufgottesdienstes fotografieren oder filmen?

    In der Kirchengemeinde Fruerlund bitten wir darum, dass während der gottesdienstlichen Handlung nicht fotografiert und gefilmt wird. Denn dies erzeugt häufig Unruhe und auch Unmut bei den anwesenden Gottesdienstbesuchern. Der Moment des Segens lässt sich zudem nicht mit einem Fotoapparat, sondern nur mit dem Herzen festhalten.

    Nach dem Gottesdienst können Sie aber gern am Taufbecken, im Gottesdienstraum oder vor der Kirche, mit oder ohne Pastorin / Pastor Ihre Aufnahmen machen. Sprechen Sie bitte beim Taufgespräch mit Pastor Schulz darüber, wenn Sie meinen, auf Fotos nicht verzichten zu können. Dann finden wir in der Regel eine gemeinsame Lösung.

  • Gibt es eine ökumenische Taufe?

    Nein. Denn die Taufe ist immer die Aufnahme in eine konkrete Glaubensgemeinschaft. Deshalb erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Das heißt: Wenn Sie eine gemischtkonfessionelle Ehe führen, müssen Sie gemeinsam entscheiden, ob Ihr Kind katholisch oder evangelisch getauft werden soll.

  • Ich bin älter als 14 Jahre und würde mich gern taufen lassen. Muss ich dann auch den normalen Konfirmandenunterricht besuchen?

    In der Regel geht jeder Taufe eine Taufunterweisung durch Pastor Schulz voraus. Dieser Taufunterricht kann unterschiedliche Formen (z.B. Einzelstunden, Tauf- oder Glaubenskurse, Tauf- und Konfirmandenunterricht für Erwachsene) haben. Der Taufunterricht umfasst immer einige Stunden – und sollte wirklich rechtzeitig abgesprochen und geplant werden – insbesondere dann, wenn andere Amtshandlungen, wie z. B. die eigene kirchliche Hochzeit, oder z. B. der Beginn eines Arbeitsverhältnisses bei einem kirchlichen Arbeitgeber von Ihrer Taufe abhängen.

    Bitte nehmen Sie rechtzeitig – am besten ein 3/4 Jahr vor dem Ereignis, für das die Taufe für Sie notwendig ist – Kontakt zu Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) auf.

  • Ich wohne mit meiner Familie in Fruerlund. Muss ich mein Kind unbedingt im Gemeindezentrum taufen lassen?

    Nein, das müssen Sie nicht. Sofern Sie Ihr Kind in Flensburg oder einer anderen Stadt taufen lassen möchten, ist es möglich, die Kirche Ihrer Wahl anzufragen, ob und wann dort die Möglichkeit zur Taufe besteht. Gern stellen wir Ihnen die dazu gewünschten Papiere, z. B. eine Bescheinigung über Ihre Kirchenmitgliedschaft in unserer Gemeinde, aus. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Gemeindesekretärin, Frau Barckmann(Tel.: 3 20 11) Die Taufe wird dann in der Regel von dem Pastor der von Ihnen gewünschten Kirchengemeinde vorgenommen.

    Soll die Taufe in einer anderen Flensburger Kirchengemeinde stattfinden und möchten Sie, dass Pastor Schulz den Taufgottesdienst gestalten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig direkt an sie. Aber vielleicht schauen Sie sich vor Ihrer Entscheidung die Räumlichkeiten unseres Gemeindezentrums auch einmal an. Denn Ihr Kind gehört durch seine Taufe zur Kirchengemeinde Fruerlund, wenn Sie in unserem Stadtteil wohnen bleiben. Pastor Schulz zeigen Ihnen gern unseren Gottesdienstraum.

  • In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

    Oft werden die Kinder bereits in ihrem ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn Sie wollen, dass Ihr Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht. Besucht Ihr Kind bereits den Konfirmandenunterricht, ist noch nicht getauft und möchte gern Patinnen oder Paten haben, sollte es vor Vollendung seines 14. Lebensjahres getauft werden.

  • Ist auch eine Segnung meines Kindes anstatt einer Taufe möglich?

    Mitunter wollen Eltern ihren Kindern die freie Entscheidung zur Taufe selbst überlassen. Das kleine Kind wird dann in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Bitte bedenken Sie dabei: Die Segnung ersetzt nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft Ihres Kindes.

  • Ist der Besuch des Konfirmandenunterrichts in einer anderen Kirchengemeinde möglich?

    Zunächst einmal ist es so, dass die Jugendlichen in der Regel in der Kirchengemeinde den Konfirmandenunterricht besucht, in der es auch wohnt und die vielleicht schon durch einige Gottesdienste und Veranstaltungen kennt. Dies bietet sich auch deshalb an, weil Freundinnen und Freunde und vielleicht auch jetzige oder ehemalige Klassenkameradinnen und Klassenkameraden dort den Unterricht besuchen und so die Vertrautheit am größten ist. Haben Sie jedoch gute Gründe dafür, Ihr Kind in einer anderen Gemeinde anzumelden, so fragen Sie bitte den für diese Gemeinde zuständigen Pastor oder die zuständige Pastorin.

  • Kann ich auch noch nach der vollzogenen Taufe meines Kindes Patinnen und Paten einsetzen?

    Sollten Sie zur Taufe Ihres Kindes keine Patinnen und Paten gefunden haben, können Sie tatsächlich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr Ihres Kindes Patinnen oder Paten nachträglich eintragen lassen. Sprechen Sie in diesem Fall mit Pastor Schulz darüber.

  • Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

    Sein Kind gegen den Willen des Vaters oder der Mutter taufen zu lassen, ist nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z. B. geschieden und das Sorgerecht liegt weiterhin gemeinsam bei Mutter und Vater, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus – in allen Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Deshalb wird – bei gemeinsamen Sorgerecht – bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen im Taufgespräch auch immer nach dem Wunsch des anderen Elternteils gefragt und dieser festgehalten.

    Können sich die Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam haben, nicht einigen, wird die Taufe aufgeschoben.

    Kann überhaupt keine Einigung erzielt werden, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht zur Entscheidungsfindung angerufen werden. Eltern können sich in solchen Fällen aber zuvor auch allein – besser noch: gemeinsam – an eine Erziehungs- oder Familienberatungsstelle wenden. Manchmal hilft auch ein klärendes Gespräch mit Pastor Schulz .

  • Kann ich mein Kind in die kirchliche Krabbelgruppe, den Spielkreis oder in einen kirchlichen Kindergarten schicken, wenn es gar nicht getauft ist?

    Die Krabbelgruppe und der Spielkreis sind ein Angebot unserer Kirchengemeinde Fruerlund an alle Eltern und Kinder unseres Stadtteils. Auch kirchliche Kindergärten nehmen in der Regel ungetaufte Kinder auf.

    Allerdings müssen Sie als Eltern damit einverstanden sein, dass Ihr Kind in der Krabbelgruppe, dem Spielkreis oder im Kindergarten christliche Glaubensinhalte kennenlernt und dass Pastor Schulz mitunter die Kinder in den Kindergruppen besucht, ihnen biblische Geschichten erzählt, religiöse Lieder singt und sich ihren Fragen stellt. Beabsichtigen Sie, Ihr ungetauftes Kind in einen kirchlichen Kindergarten zu geben, fragen Sie bitte direkt bei diesem Kindergarten nach.

  • Kann ich Patinnen oder Paten ihr Patenamt wieder wegnehmen?

    Allein die Patin / der Pate kann sich auf ihren / seinen eigenen Wunsch hin vom Patenamt entbinden lassen und sollte dafür das Gespräch mit einer Pastorin / einem Pastor suchen. Eine Streichung gegen den Willen der Patin / des Paten ist hingegen nicht möglich. Suchen Sie im Konfliktfall möglichst das direkte Gespräch mit den Paten. Sie können selbstverständlich auch Pastor Schulz zu einem klärenden Gespräch hinzuziehen.

  • Kann man sein Kind auch taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?

    Eltern, die den Taufwunsch für Ihr Kind anmelden, sollten selbst auch Mitglied einer christlichen Kirche sein. Denn sie sollen in der Taufe ihr Kind als gute Gabe Gottes annehmen und versprechen, das ihre dazu zu tun, dass ihr Kind christlich erzogen wird. Manchmal gibt es natürlich Gründe, weshalb ein Elternteil kein Kirchenmitglied ist. Am besten ist es, Sie kommen darüber mit Pastor Schulz ins Gespräch.

    Sind beide Eltern keine Kirchenmitglieder und schließen einen Eintritt in die Kirche aus, kann die Taufe aufgeschoben werden. Das Kind kann dann später selbst entscheiden, ob es sich taufen lassen möchte. Über einen möglichen Taufaufschub spricht die Pastorin / der Pastor mit den Eltern, aber auch mit dem Kirchengemeinderat und der zuständigen Pröpstin. Ein Taufaufschub ist also keine alleinige Entscheidung der Pastorin oder des Pastors. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist es religionsmündig. Ihm steht dann die Entscheidung frei, ob es getauft werden möchte. In diesem Fall ist es nicht entscheidend, ob die Eltern ebenfalls der Kirche angehören oder nicht.

  • Kann mein Kind den Konfirmandenunterricht besuchen, ohne getauft zu sein?

    Selbstverständlich kann Ihr Kind am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist für diejenigen, die als Kinder – also vor Vollendung des 14. Lebensjahres getauft wurden – die eigene Bestätigung des Taufbekenntnisses. Ist Ihr Kind noch nicht getauft worden, so ist der Konfirmandenunterricht gleichzeitig Taufunterricht und im Verlauf seiner Konfirmandenzeit oder auch im Rahmen seiner Konfirmation wird Ihr Kind dann getauft. Eigentlich wäre eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, dann nicht mehr notwendig, wenn Ihr Kind bei seiner Taufe 14 Jahre alt war. Dann nämlich hat es als Religionsmündiger schon selbst Ja zur Taufe gesagt. In unserer Gemeinde wird Ihr Kind dennoch mit seinen Mitkonfirmanden zusammen eingesegnet, also konfirmiert, und erhält selbstverständlich auch eine eigene Konfirmationsurkunde.

  • Können wir selbst bestimmen, wofür im Taufgottesdienst die Kollekte gesammelt wird?

    Ja, in unserer Kirchengemeinde ist es möglich, dass Sie den Zweck der Kollekte selbst bestimmen, z. B. für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Gemeinde oder für Organisationen, die Kindern und Jugendlichen helfen – hier vor Ort in Flensburg, aber auch deutschland- oder weltweit. Sprechen Sie mit Pastor Schulz im Taufgespräch darüber.

  • Lieber Kindertaufe oder Erwachsenentaufe?

    Beides ist in der evangelischen Kirche möglich: Die Taufe von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern, in der Eltern und Paten und die Gemeinde gemeinsam ihre Verantwortung für den Täufling vor Gott bekennen und um Gottes Segen bitten. Aber es gibt auch den eigenverantwortlichen Schritt von Jugendlichen vor oder bei ihrer Konfirmation oder von Erwachsenen, die der Kirche beitreten wollen. Denn ganz gleich, wie alt der Täufling ist: In der Taufe wird das Geschenk der Zugehörigkeit zu Jesus Christus und die vorbehaltlose und bedingungslose liebevolle Zuwendung Gottes zum Taufkind deutlich.

    Darum ist die Taufe religionsmündiger Menschen und die Taufe von Säuglingen und Kindern kein Gegensatz. Beides ist gut möglich – und wird in der evangelischen Kirche auch so praktiziert.

  • Muss ich getauft werden, wenn ich vor meinem Wiedereintritt gar keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

    Ja. Denn dann handelt es sich nicht um einen Wiedereintritt, sondern um einen Eintritt in die christliche Kirche. Und dann werden Sie durch Ihre Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht dann in der Regel ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus, damit Sie den christlichen Glauben näher kennen lernen können. Näheres können Sie bei den Fragen zur Taufe Erwachsener auf unserer Homepage erfahren oder durch ein Gespräch mit unserem Pastor

  • Muss ich mich noch einmal taufen lassen, wenn ich die Konfession wechsle oder wieder in die Kirche eintrete?

    Im Verständnis der christlichen Kirchen ist die Taufe etwas Einmaliges und kann nicht wiederholt werden. Gott hält an seiner Verheißung, seinem in der Taufe gegebenen Versprechen, uns auf unserem Lebensweg zu begleiten, und seiner Segenszusage zu allen Getauften auch dann fest, wenn wir uns dagegen entscheiden und dies z. B. durch einen Kirchenaustritt deutlich machen. Deshalb wird bei einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche nicht erneut getauft. Auch bei einem Übertritt in die römisch-katholische Kirche wird nicht noch einmal getauft. Bei einem Übertritt in eine orthodoxe Kirche wird allerdings die Salbung nachgeholt. Und bei einem Übertritt in die sogenannten orientalisch orthodoxen Kirchen (syrisch-orthodox, armenisch-apostolisch, koptisch-orthodox, äthiopisch-orthodox) gibt es unterschiedliche Praktiken. Die Taufe gilt als Sakrament der Einheit der Christen – denn alle christlichen Kirchen erkennen die vollzogene Taufe wechselseitig an.

  • Muss ich mich noch einmal taufen lassen, wenn ich die Konfession wechsle oder wieder in die Kirche eintrete?

    Im Verständnis der christlichen Kirchen ist die Taufe etwas Einmaliges und kann nicht wiederholt werden. Gott hält an seiner Verheißung, seinem in der Taufe gegebenen Versprechen, uns auf unserem Lebensweg zu begleiten, und seiner Segenszusage zu allen Getauften auch dann fest, wenn wir uns dagegen entscheiden und dies z. B. durch einen Kirchenaustritt deutlich machen. Deshalb wird bei einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche nicht erneut getauft. Auch bei einem Übertritt in die römisch-katholische Kirche wird nicht noch einmal getauft. Bei einem Übertritt in eine orthodoxe Kirche wird allerdings die Salbung nachgeholt. Und bei einem Übertritt in die sogenannten orientalisch orthodoxen Kirchen (syrisch-orthodox, armenisch-apostolisch, koptisch-orthodox, äthiopisch-orthodox) gibt es unterschiedliche Praktiken.

    Generell ist es so, dass die christlichen Kirchen das Sakrament der Taufe gegenseitig anerkennen.

  • Muss ich selbst eine Taufkerze für mein Kind kaufen?

    In der Kirchengemeinde Fruerlund ist es üblich, dass wir für unsere Gemeindeglieder Taufkerzen zur Verfügung stellen. Diese sind weiß und können von Ihnen oder den Patinnen und Paten mit Wachsplatten und / oder Wachsmalstiften, die Sie ebenfalls beim Taufgespräch von uns erhalten, individuell gestaltet werden. Damit verbinden wir den Gedanken, dass jedes Kind einmalig und einzigartig ist – und da Sie die Taufkerzen selbst gestalten, erhält auch jedes Kind seine einzigartige und einmalige Kerze. Die Taufkerze können Sie nach der Taufe zur Erinnerung am Jahrestag der Taufe entzünden – oder in Situationen, in denen Ihr Kind die Zusage nötig hat, dass Jesus Christus das Licht seines Lebens ist. Denn Christus spricht: “Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.” (Johannes 8,12)

  • Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

    Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit anderen Jugendlichen und Freundinnen und Freunden in der Konfirmandengruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist eine bereichernde und schöne Erfahrung. Wer jedoch z. B. kirchlich heiraten oder das Patenamt übernehmen möchte, muss aber in der Regel konfirmiert sein.

  • Wann endet das Patenamt?

    In der evangelischen Kirche mit der Konfirmation des Patenkindes. Aber das Patenamt ruht auch, wenn die Patin / der Pate sich entscheidet, aus der Kirche auszutreten.

  • Wann und um welche Uhrzeit findet die Taufe statt?

    In Fruerlund haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten: Entweder findet die Taufe Ihres Kindes im Sonntagsgottesdienst (also um 10 Uhr) statt oder im Anschluss an diesen (also ab 11.15 Uhr). Sie wird von der Pastorin oder dem Pastor gestaltet, die an diesem Sonntag Gottesdienst halten. Den Namen erfahren Sie aus unserem Gemeindebrief und können an dem Symbol der Taube auch erkennen, ob an diesem Sonntag die Möglichkeit zur Taufe besteht.

  • Was bedeutet das (weiße) Taufkleid?

    Die besondere Taufkleidung hat einen tieferen Sinn: Der Apostel Paulus hat im Epheserbrief geschrieben: “Legt von euch ab den alten Menschen mit seinem früheren Wandel; Erneuert euch aber in eurem Geist und Sinn und zieht den neuen Menschen an, der nach Gott geschaffen ist in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit.” (Eph. 4, 22-24) Und im Galaterbrief lesen wir: “Alle, die auf Christus getauft sind, haben Christus angezogen.” (Gal. 3,27) In den ersten christlichen Gemeinden trugen die Taufbewerber während der Vorbereitungszeit dunkle Gewänder als Zeichen der Bereitschaft umzukehren und ein neues, christliches Leben zu führen. Bei ihrer Taufe (in der Regel in der Osternacht) zogen sie dann ein weißes Gewand an, als Zeichen für den Neubeginn durch die Sündenvergebung in der Taufe und der Hoffnung, dass Gott ihnen helfen möge, ein gutes Leben zu führen. Daraus entwickelte sich auch unser heutiges, weißes Taufkleid, das den Neugetauften mit folgenden Worten angezogen werden kann: “Dieses weiße Gewand soll dir ein Zeichen dafür sein, dass du in der Taufe neu geschaffen worden bist und – wie die Schrift sagt – Christus angezogen hast.” Christus “als Gewand” anzuziehen bedeutet, dass das Taufkleid nach außen die neue Lebenseinstellung des Getauften zeigen soll. Deshalb sollten die Kinder das Taufkleid auch erst nach der eigentlichen Taufe angelegt bekommen. Da die Taufkleider jedoch mit Knöpfen oder Haken versehen sein können, ist das sehr aufwendig, und das Kind ist meistens während der Taufe auch nicht sehr kooperativ. Daher ziehen viele Eltern dem Taufkind das Kleid schon vorher an. Die Farbe weiß erklärt sich damit, dass Christen in der Sonne ein Symbol des himmlischen Lichtes und auch der Auferstehung sahen. Deshalb gilt die weiße Farbe als “Farbe der Ewigkeit”. Sie symbolisiert Licht, Sonne, Christus, Friede, Freude, Fest, Vollkommenheit und Glanz. Daher ist sie auch die Festfarbe an den hohen christlichen Feiertagen im Kirchenjahr: an Ostern, Weihnachten und an Christusfesten.

  • Was bedeutet die Taufe?

    Die Taufe ist vor allem Zusage der bedingungslosen Liebe und vorbehaltlosen Annahme des Täuflings durch Gott – und Zuspruch des Segens Gottes für den Täufling und seinen Weg durch`s Leben. Da Gott dem Täufling in der Taufe auch seinen Geist schenkt, als Lebenskraft und Stärkung für den vor ihm liegenden Glaubensweg, ist ein Symbol für die Taufe auch die Taube. Mit dem Vollzug der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft aller Christinnen und Christen und damit auch in die Kirche aufgenommen.

    Außerdem ist die Taufe eines unserer beiden Sakramente, d.h. es handelt sich bei ihr um eine Handlung, die von Jesus selbst eingesetzt wurde. In einer menschlichen Handlung wird etwas Göttliches deutlich. Für die Taufe bedeutet das: Ganz normales Wasser wird durch die Verheißung Gottes in der Taufhandlung zum göttlichen Segen.

  • Was geschieht beim Taufgespräch?

    Pastor Schulz besuchen Sie gern zu Hause oder verabreden mit Ihnen einen Termin im Pastorat (Fruerlundhof 5) bzw. Gemeindezentrum Fruerlund. In dem Gespräch geht es darum, mit Ihnen als Eltern über die Bedeutung der Taufe ins Gespräch zu kommen, den Taufspruch für Ihr Kind auszusuchen, die Formalia zur Taufe zu klären und Ihre Fragen zu beantworten. Natürlich geht es auch darum, dass Sie die Pastorin oder den Pastor kennenlernen – und sie bzw. er Sie.

    Bitte vereinbaren Sie die Termine stets direkt mit Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) .

  • Was ist eine Nottaufe?

    Ist ein Ungetaufter sehr krank und droht zu sterben, kann eine Nottaufe vorgenommen werden. Die Nottaufe kann und darf jede Christin und jeder Christ ausführen, wenn die zuständigen Pastoren nicht erreichbar sind oder absehbar ist, dass diese nicht vor Eintritt des Todes eintreffen würden. Auch bei der Nottaufe ist der Kopf des Täuflings mit Wasser zu berühren und die Taufformel zu sprechen. Sie lautet: [Name des Täuflings], ich taufe dich im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Danach ist mit dem Wasser das Kreuzzeichen auf die Stirn des Täuflings zu zeichnen: “Nimm hin das Zeichen des Kreuzes. Du gehörst nun zu Christus Jesus.” Nach Vollzug der Nottaufe ist diese umgehend der zuständigen Pastorin oder dem zuständigen Pastor zu melden.

  • Was kostet die Taufe?

    Grundsätzlich bringt der kirchliche Dienst der Taufe in unserer Gemeinde für Sie keine zusätzlichen Kosten mit sich. Denn die Pastorin / der Pastor, die Organistin / der Organist, der warme Kirchraum, der Dienst des Küsters für das Schmücken und Vorbereiten des Gottesdienstraumes sind bereits durch die Kirchensteuereinnahmen bezahlt.

    Wünschen Sie jedoch besonderen Blumenschmuck, da Sie mit dem vorhandenen nicht einverstanden sind, oder besondere musikalische Einlagen (Sologesang; spezielle Musik z. B. einen Gospelchor und eine besondere musikalische Begleitung), müssten Sie die dafür entstehenden Kosten tragen.

  • Was muss ich beachten, wenn ich mein Kind taufen lassen möchte?

    Voraussetzung für eine Taufe im Kleinkind- bzw. Kinderalter ist, dass wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört.

  • Was muss ich tun, wenn ich mein Kind taufen lassen möchte?

    In der Kirchengemeinde Fruerlund sind in der Regel der 1. und der letzte Sonntag im Monat Taufsonntage. Die Möglichkeiten zur Taufe sind auch in unserem Gemeindebrief gekennzeichnet – mit einer Taube. Rufen Sie bitte die Pastorin oder den Pastor an, der an diesem Sonntag den Gottesdienst hat. Sie bzw. er wird dann auch die Taufe durchführen.

  • Was spricht für die Kindertaufe?

    Die Geburt eines jeden Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind Gott anvertrauen und taufen lassen möchten. Gott spricht in der Taufe den Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Die Aufgabe der Eltern und Patinnen und Paten besteht darin, stellvertretend für ihr Kind / ihre Kinder den christlichen Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. In der Konfirmation bekräftigen die Kinder dann als Jugendliche selbst ihr Bekenntnis zum Glauben an Jesus Christus – und sagen dann selbst Ja zu ihrem christlichen Glauben.

  • Welche Aufgaben die Patinnen und Paten?

    Die Patinnen und Paten vor allem drei Aufgaben:

    1.  Sie sind Taufzeugen, um die Tatsache der vollzogenen Taufe zu bezeugen.
    2. Sie vertreten bei dem Taufkind unsere christliche Gemeinde und helfen dem Täufling dabei, zu einem lebendigen Mitglied der christlichen Gemeinde heranzuwachsen.
    3. Sie sind Helfer der Eltern bei der Glaubenserziehung des Kindes und stehen dem Kind als Ansprechpartner für seine religiösen Fragen zur Verfügung und unterstützen es, indem sie sich als aufmerksame, zuhörende, aber gegebenenfalls auch kritische Gesprächspartner erweisen, so dass das Kind zu seinen eigenen christlichen Glaubensüberzeugungen gelangen kann. Da Patinnen und Paten dies bei der Taufe ihres Patenkindes versprechen, können sie dies nur glaubwürdig tun, wenn sie selbst auch der Kirche angehören.
  • Welche Unterlagen benötigen wir für die Taufe unseres Kindes?

    In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

    1. wenn Sie haben: Stammbuch mit Geburtsurkunde des Taufkindes (sonst: nur die Geburtsurkunde des Täuflings)
    2. die standesamtliche Bescheinigung “Für religiöse Zwecke” (ist diese nicht mehr vorhanden, ist das überhaupt nicht schlimm)
    3. vollständige Namen und Adressen der Patinnen und Paten (wenigstens ein Pate / eine Patin muss evangelisch sein)
    4. Patenbescheinigungen, die die Patin / der Pate sich von dem für sie zuständigen Kirchenbüro / Gemeindebüro / Pfarramt ausstellen lassen kann und die Auskunft darüber gibt, ob sie / er zur Ausübung des Patenamts berechtigt ist
    5. spätestens beim Taufgespräch: Taufspruch für Ihr Kind. Ein Taufspruch ist ein Wort / Spruch aus der Bibel und soll Ihrem Kind die Segenszusage Gottes vermitteln und gleichzeitig eine Orientierungshilfe auf seinem eigenen Glaubensweg sein und werden.

    Bitte wenden Sie sich auch direkt an Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) , um einen Termin für das Taufgespräch zu vereinbaren.

  • Wer kann Patin oder Pate werden?

    Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören.

    Bei mehreren Paten sollte wenigstens einer der Paten evangelisch sein. Evangelische Christen müssen zur Übernahme des Patenamtes konfirmiert sein, sofern sie als Kinder – also vor ihrem 14. Lebensjahr – getauft worden sind. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch sein Recht aufgegeben, das Patenamt übernehmen und ausüben zu können.

  • Wer sorgt für den Schmuck des Taufbeckens oder der Kirche?

    In der Kirchengemeinde Fruerlund schmücken wir das Taufbecken mit frischen Blütenblättern. Außerdem stehen auf dem Altar frische Blumen. Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, sprechen Sie bitte mit Pastor Schulz .

  • Wie soll der Täufling während seiner Taufe gekleidet sein?

    So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von einer Generation an die nächste weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.

  • Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig auch kirchlich heiraten?

    Selbstverständlich können Sie dies tun. Sprechen Sie am besten mit Pastor Schulz darüber.

  • Woher bekomme ich einen Taufspruch für mein Kind?

    Unter der Rubrik “Wir für Sie” haben wir bei den “Downloads” eine Liste mit möglichen Taufsprüchen als pdf-Datei für Sie eingestellt. Dabei stammen die Sprüche in der Regel aus der Luther-Bibel. Sie können aber auch jeden anderen biblischen Spruch nehmen – oder einen Spruch in einer anderen Übersetzung (z. B. Gute Nachricht; Hoffnung für alle o. a.) Besprechen Sie dies am besten beim Taufgespräch mit Pastor Schulz .

  • Worum geht es bei der Taufe Erwachsener?

    Durch die Taufe wird man Christin oder Christ. Die Taufe wurde von Jesus Christus selbst eingesetzt. Dabei wird normales Wasser allein durch die Verheißung Gottes in der Taufhandlung zu einem göttlichen Segen. Doch wahrhaftig Christ zu sein und als Christ zu leben, das gelingt nicht über Nacht. Christ zu sein und Christ zu werden ist eine Berufung, die es zu entdecken gilt. Am besten gelingt dies in der Gemeinschaft mit anderen Christinnen und Christen – in der Kirche. Dazu braucht es Zeit und Geduld. Der Weg bis zur Taufe ist auch abhängig von der Lebenssituation der Taufbewerber. Er dauert in der Regel mehrere Monate. Denn es braucht Zeit, miteinander ins Gespräch zu kommen: über die eigene Biographie und persönliche Lebenserfahrung, über die Fragen nach dem Sinn meines Lebens, über Gott und die Welt, über Gemeinschaft und Kirche. Es braucht auch Zeit, die Kirche näher kennenzulernen, das bedeutet: Christen vor Ort, die evangelische Gemeinde in Ihrem Umfeld hier im Stadtteil Fruerlund, die Gemeinschaft aller Christinnen in unserer Landeskirche, in der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der Ökumene. Es braucht Zeit, zu verstehen und anzunehmen, was zum Glauben gehört. Es braucht Zeit, sich zu entscheiden: für den christlichen Glauben und für die gelebte Gemeinschaft in unserer Kirche – und für die Taufe.