Muss ich zur kirchlichen Hochzeit eigentlich standesamtlich geheiratet haben?

Da in Deutschland nur die standesamtliche Trauung rechtsverbindlich ist, sollte diese vor der kirchlichen Hochzeit stattgefunden haben. Deshalb ist eine kirchliche Trauung auch ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung. Falls Sie aus bestimmten Gründen jedoch nicht standesamtlich heiraten wollen, besteht durchaus die Möglichkeit, einen Segnungsgottesdienst für Sie als Paar zu feiern und zu gestalten. Allerdings können Sie aus diesem keine ehelichen Rechte (z. B. Namensänderung oder Versorgungsansprüche) ableiten.