Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

Sein Kind gegen den Willen des Vaters oder der Mutter taufen zu lassen, ist nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z. B. geschieden und das Sorgerecht liegt weiterhin gemeinsam bei Mutter und Vater, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus – in allen Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Deshalb wird – bei gemeinsamen Sorgerecht – bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen im Taufgespräch auch immer nach dem Wunsch des anderen Elternteils gefragt und dieser festgehalten.

Können sich die Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam haben, nicht einigen, wird die Taufe aufgeschoben.

Kann überhaupt keine Einigung erzielt werden, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht zur Entscheidungsfindung angerufen werden. Eltern können sich in solchen Fällen aber zuvor auch allein – besser noch: gemeinsam – an eine Erziehungs- oder Familienberatungsstelle wenden. Manchmal hilft auch ein klärendes Gespräch mit Pastor Schulz .