Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diese Entscheidung trifft jeder für sich und sollte von den Angehörigen auch respektiert werden. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner muss die Familie des Verstorbenen selbst zahlen – und diese Bestattung gilt dann auch nicht als kirchliche Bestattung. Suchen Sie als Angehörige des Ausgetretenen Trost, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Ihre Pastorin wenden.
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