In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher der anderen Konfession beteiligt werden – so diese damit einverstanden sind. Ist einer der beiden Ehepartner kein Kirchenmitglied, der andere aber Mitglied der evangelischen Kirche besteht die Möglichkeit eines “Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung”. Sprechen Sie am besten direkt mit Pastor Schulz , um eine konkrete Vorstellung davon zu bekommen, wie Ihre Trauung aussehen könnte.
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