Die Kirche ist eine große vielfältige Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die verschiedensten Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für Ihr Leben und Ihre Lebensgestaltung, aber auch hinsichtlich der großen Fragen nach dem Ursprung, Sinn und Ziel ihres Lebens.
Darüber hinaus haben Sie – wenn Sie vor Ihrem Wiedereintritt getauft und konfirmiert wurden – folgende Rechte:
- Recht auf kirchliche Trauung, d.h. das Recht auf einen Hochzeitsgottesdienst anlässlich Ihrer Eheschließung, den ein Pastor / eine Pastorin in einer Kirche oder Kapelle Ihrer Wahl gestaltet (bzw. das Recht auf die kirchliche und gottesdienstliche Feier eines Hochzeitsjubiläums wie z. B. anlässlich einer Goldenen oder Diamantenen Hochzeit)
- das Recht, das Patenamt zu übernehmen und auszuüben
- das Recht, an den alle 6 Jahre stattfinden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen (ab 16 Jahren)
- das Recht, für den Kirchenvorstand zu kandidieren und dort mitzuarbeiten (ab 18 Jahren)
- das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und 6. das Recht auf ein kirchliches Begräbnis, d.h. mit einem Trauergottesdienst, den ein Pastor / eine Pastorin in einer Kirche oder Kapelle gestaltet, bestattet zu werden. Außerdem können Sie selbstverständlich an vielen Angeboten unserer Kirchengemeinde oder anderer Kirchengemeinden teilnehmen.