Ist ein Ungetaufter sehr krank und droht zu sterben, kann eine Nottaufe vorgenommen werden. Die Nottaufe kann und darf jede Christin und jeder Christ ausführen, wenn die zuständigen Pastoren nicht erreichbar sind oder absehbar ist, dass diese nicht vor Eintritt des Todes eintreffen würden. Auch bei der Nottaufe ist der Kopf des Täuflings mit Wasser zu berühren und die Taufformel zu sprechen. Sie lautet: [Name des Täuflings], ich taufe dich im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Danach ist mit dem Wasser das Kreuzzeichen auf die Stirn des Täuflings zu zeichnen: „Nimm hin das Zeichen des Kreuzes. Du gehörst nun zu Christus Jesus.“ Nach Vollzug der Nottaufe ist diese umgehend der zuständigen Pastorin oder dem zuständigen Pastor zu melden.
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