Mit der Konfirmation werden den Konfirmierten folgende Rechte zugesprochen: 1. Teilnahme am Abendmahl (in allen evangelischen Gemeinden) 2. Übernahme des Patenamtes 3. Recht auf kirchliche Trauung (=kirchliche Hochzeit) 4. Teilnahme an den Kirchnvorstandswahlen: 4.1 (ab 16 Jahren): Recht, alle 6 Jahre die Mitglieder des Kirchenvorstandes zu wählen 4.2 (ab 18 Jahren): Recht, selbst für den Kirchenvorstand als Mitglied zu kandidieren und gewählt zu werden 5. Recht auf ein christliches Begräbnis, d.h. der Trauergottesdienst wird von einer Pastorin / einem Pastor für die Angehörigen gestaltet und findet in einer Kirche statt. Daneben gibt es natürlich auch das Recht, sich ehrenamtlich in der Kirchengemeinde zu engagieren und in die Kirchengemeinde einzubringen. Die genannten Rechte verliert man ohne Ausnahme, wenn man aus der Kirche austritt.
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