Oft äußern die Menschen selbst Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch von der Familie respektiert werden. Wenn die Bestattungsform vom Verstorbenen schriftlich festgehalten worden ist, sollten und – wenn diese sogar in einem Testament aufgeschrieben wurde: – müssen Sie sich als Angehöriger daran halten. Wenn keine Wünsche vor dem Eintritt des Todes geäußert wurden, entscheiden die nächsten Angehörigen. Das sind in der Regel die Ehepartner oder- so diese nicht mehr vorhanden sein sollten – die Kinder oder andere Verwandte bzw. Angehörige. Falls Sie mehr wissen möchten, lassen Sie sich von einem Bestatter / einer Bestatterin über die Möglichkeiten der klassischen oder besonderen Bestattungsformen beraten.
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