Welche Folgen hat mein Kirchenaustritt?

Folgende Konsequenzen hat Ihr Kirchenaustritt: Sie verlieren mit Ihrem Austritt das Recht zur Übernahme und Ausübung des Patenamtes, können nicht mehr am Abendmahl teilnehmen, nicht kirchlich getraut und auch nicht kirchlich beerdigt werden. Außerdem sind Sie nicht mehr in der Lage, innerhalb der Kirche und in den von der Kirche getragenen Einrichtungen (kirchliche Krankenhäuser, kirchliche Kindertagesstätten, kirchliche Jugendeinrichtungen, diakonische Einrichtungen) beruflich tätig zu sein und können auch in kein kirchliches Ehrenamt berufen oder gewählt werden z. B. in den Kirchenvorstand oder die Synode. Außerdem dürfen Sie auch den Kirchenvorstand nicht mehr mitwählen. Dafür zahlen Sie jedoch auch keinen Mitgliedsbeitrag (Kirchensteuer) mehr.