Ein Beerdigungsinstitut und ein Bestatter / eine Bestatterin regeln zahlreiche formale Angelegenheiten, die nach dem Eintritt eines Sterbefalls entstehen: Abmeldung bei Ämtern und Versicherungen, Anfordern von Sterbeurkunden, Gestaltung der Traueranzeige und Trauerbriefe, Bestellen der Kränze, Blumen und Sarggestecke u.v.m. Genaueres kann Ihnen ein Bestatter / eine Bestatterin auf Anfrage sagen. Außerdem bespricht der Bestatter mit Ihnen die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) und erteilt Auskünfte zu besonderen Arten der Beisetzung (z. B. Baum- oder Friedwaldbestattungen o.ä.). Gemeinsam werden Sie mit dem Bestatter einen Termin für die Trauerfeier festlegen. Der Bestatter stellt dann den Kontakt zum zuständigen Gemeindepfarramt her, teilt dem zuständigen Pastor / der zuständigen Pastorin den Eintritt des Sterbefalls mit, spricht den beabsichtigten Termin für den Trauergottesdienst ebenfalls mit dem Pastor / der Pastorin ab und gibt dann die Telefonnummer der nächsten Angehörigen weiter, so dass der Pastor / die Pastorin sich umgehend bei diesen melden kann.
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