Ich überlege, aus der Kirche auszutreten

Wir würden es als Kirchengemeinde sehr bedauern, wenn Sie diesen Schritt tun, ohne vorher mit Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) Kontakt aufgenommen haben. Denn oft sind es kleine Anlässe, das das “Fass zum Überlaufen bringen”, Konflikte mit den Pastor/inn/en, eine weitgehende Entfremdung oder Ablehnung christlicher Glaubensinhalte oder schwerwiegende persönliche Gründe, die eigentlich seelsorgerliche Begleitung weiterlesen…

Warum kommt der Pastor nicht, wenn ihm mein Austritt bekannt ist?

Da unsere bundesrepublikanische Verfassung jedem Menschen uneingeschränkte Religionsfreiheit zusichert, respektieren wir als Gemeinde Ihre Entscheidung – auch Ihre Entscheidung gegen uns. Der Pastor / die Pastorin wird Sie also auch nicht unangefragt aufzusuchen und Ihre Entscheidungen mit Ihnen diskutieren. Ihre Entscheidung wird von uns respektiert – aber mit allen Konsequenzen. Darüber informieren wir Sie in weiterlesen…

Welche Folgen hat mein Kirchenaustritt?

Folgende Konsequenzen hat Ihr Kirchenaustritt: Sie verlieren mit Ihrem Austritt das Recht zur Übernahme und Ausübung des Patenamtes, können nicht mehr am Abendmahl teilnehmen, nicht kirchlich getraut und auch nicht kirchlich beerdigt werden. Außerdem sind Sie nicht mehr in der Lage, innerhalb der Kirche und in den von der Kirche getragenen Einrichtungen (kirchliche Krankenhäuser, kirchliche weiterlesen…

Wer erfährt von meinem Austritt?

Das Standesamt schickt die Bescheinigungen über die erfolgten Kirchenaustritte an die Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand erfährt auf seiner nächsten Sitzung dann, wer aus der Kirchengemeinde Fruerlund ausgetreten ist. Denn der Austritt ist ein Abschied von der christlichen Gemeinschaft – und diese wird durch den Kirchenvorstand repräsentiert.

Wie trete ich aus?

Der Austritt muss formal auf dem Standesamt erklärt werden und kostet eine Gebühr.