Welche Unterlagen benötige ich für meinen Wiedereintritt?

Sofern Sie Pastor Schulz oder dem Pastor / der Pastorin Ihrer Wahl nicht persönlich bekannt sind, empfiehlt es sich, Ihren Personalausweis dabei zu haben. Außerdem werden bei Ihrem Wiedereintritt die Daten Ihres Austritts (von Ihrer Austrittsbescheinigung) sowie Ihre Tauf- und Konfirmationsurkunde bzw. Ihre Tauf- und Konfirmationsdaten benötigt.

Wer entscheidet über meinen Wiedereintritt?

Der Pastor / die Pastorin Ihrer Wahl nimmt Ihre Daten auf – und gibt Ihren Wiedereintritt dem Kirchenvorstand auf der nächsten Sitzung bekannt. In der Regel beschließt der Kirchenvorstand dann auch Ihren Wiedereintritt.

Muss ich dann noch einmal getauft werden?

Sie werden nicht noch einmal getauft. Denn die Taufe ist einmalig und wird grundsätzlich als Sakrament der Einheit der Christenheit von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Sie werden auch dann nicht getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich in Fruerlund wieder in die Kirche eintreten will?

In unserer Kirchengemeinde Fruerlund liegt dem Kirchenvorstand sowie den Pastoren sehr daran, dass Ihr Wiedereintritt nicht anonym geschehen sollte. Denn es geht ja um Ihre bewusste und gewollte Zugehörigkeit zu unserer christlichen Gemeinschaft. Wenden Sie sich deshalb bitte an das Gemeindebüro oder eine/n Pastor/in Ihrer Wahl, um ersten Kontakt aufzunehmen und um ein persönliches Gespräch weiterlesen…