Muss ich dann noch einmal getauft werden?

Sie werden nicht noch einmal getauft. Denn die Taufe ist einmalig und wird grundsätzlich als Sakrament der Einheit der Christenheit von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Sie werden auch dann nicht getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Nein, es findet keine Glaubens- oder Katechismusprüfung statt. Vorgesehen ist in der Regel ein persönliches Gespräch mit Pastor Schulz oder einem Pastor / einer Pastorin Ihrer Wahl sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Wenn es Ihr Wunsch ist, kann Ihr Wiedereintritt auch in einem Gottesdienst erfolgen – und Sie können durch Zusage eines weiterlesen…

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

Die Kirche ist eine große vielfältige Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die verschiedensten Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für Ihr Leben und Ihre Lebensgestaltung, aber auch hinsichtlich der großen Fragen nach dem Ursprung, Sinn und Ziel ihres Lebens. Darüber hinaus haben Sie – wenn Sie vor Ihrem Wiedereintritt getauft und weiterlesen…

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer gemeinsam mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches Betragseinzugsverfahren wäre erheblich teurer.

Was kostet mich der Wiedereintritt?

Im Unterschied zu Ihrem Austritt bei den staatlichen Stellen, ist der Eintritt in die evangelische Kirche nicht mit einer Gebühr verbunden. Befinden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Wiedereintritts jedoch in einem lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis, so wird – rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem Ihr Wiedereintritt stattfand – wieder Kirchensteuer fällig.

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

Es gibt viele Mitglieder, die gar keine Kirchensteuer bezahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer – nicht des Einkommens! – gezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Singles, 1703,99 € für Verheiratete und 2258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2500 weiterlesen…

Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Wer als getaufte Christin / als getaufter Christ aus welchen Gründen auch immer einmal aus der Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit den Wiedereintritt vollziehen. Ihr Wiedereintritt ist grundsätzlich jederzeit bei einem Pastor / einer Pastorin möglich – es muss nicht der für Sie zuständige Gemeindepastor oder die zuständige Gemeindepastorin sein.