Nicht gegen Ihren Willen. Wenn es auch Ihr Wunsch ist, kann in einem Gottesdienst Ihr Wiedereintritt bekannt gegeben werden. Sie können sich sogar einen biblischen Spruch aussuchen – der Ihnen gemeinsam mit einem Segenszuspruch zugesagt wird.
FAQ Category: Wiedereintritt
An wen muss ich mich wenden, wenn ich in Fruerlund wieder in die Kirche eintreten will?
In unserer Kirchengemeinde Fruerlund liegt dem Kirchenvorstand sowie den Pastoren sehr daran, dass Ihr Wiedereintritt nicht anonym geschehen sollte. Denn es geht ja um Ihre bewusste und gewollte Zugehörigkeit zu unserer christlichen Gemeinschaft. Wenden Sie sich deshalb bitte an Pastor Schulz (Tel.: 31 18 44) oder eine/n Pastor/in Ihrer Wahl, um ersten Kontakt aufzunehmen und weiterlesen…
Muss ich dann noch einmal getauft werden?
Sie werden nicht noch einmal getauft. Denn die Taufe ist einmalig und wird grundsätzlich als Sakrament der Einheit der Christenheit von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Sie werden auch dann nicht getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Muss ich getauft werden, wenn ich vor meinem Wiedereintritt gar keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Ja. Denn dann handelt es sich nicht um einen Wiedereintritt, sondern um einen Eintritt in die christliche Kirche. Und dann werden Sie durch Ihre Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht dann in der Regel ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus, damit Sie den christlichen Glauben näher kennen lernen können. Näheres können Sie weiterlesen…
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Nein, es findet keine Glaubens- oder Katechismusprüfung statt. Vorgesehen ist in der Regel ein persönliches Gespräch mit Pastor Schulz oder einem Pastor / einer Pastorin Ihrer Wahl sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Wenn es Ihr Wunsch ist, kann Ihr Wiedereintritt auch in einem Gottesdienst erfolgen – und Sie können durch Zusage eines weiterlesen…
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
Die Kirche ist eine große vielfältige Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die verschiedensten Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für Ihr Leben und Ihre Lebensgestaltung, aber auch hinsichtlich der großen Fragen nach dem Ursprung, Sinn und Ziel ihres Lebens. Darüber hinaus haben Sie – wenn Sie vor Ihrem Wiedereintritt getauft und weiterlesen…
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer gemeinsam mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches Betragseinzugsverfahren wäre erheblich teurer.
Was kostet mich der Wiedereintritt?
Im Unterschied zu Ihrem Austritt bei den staatlichen Stellen, ist der Eintritt in die evangelische Kirche nicht mit einer Gebühr verbunden. Befinden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Wiedereintritts jedoch in einem lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis, so wird – rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem Ihr Wiedereintritt stattfand – wieder Kirchensteuer fällig.
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
Es gibt viele Mitglieder, die gar keine Kirchensteuer bezahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer – nicht des Einkommens! – gezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Singles, 1703,99 € für Verheiratete und 2258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2500 weiterlesen…
Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Wer als getaufte Christin / als getaufter Christ aus welchen Gründen auch immer einmal aus der Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit den Wiedereintritt vollziehen. Ihr Wiedereintritt ist grundsätzlich jederzeit bei einem Pastor / einer Pastorin möglich – es muss nicht der für Sie zuständige Gemeindepastor oder die zuständige Gemeindepastorin sein.